Aufgrund der Covid-Verordnung des Bundes und im Hinblick auf die Gesundheit unserer Mitglieder hat der Vorstand am 2. Februar 2021 entschieden, die beiden Versammlungen schriftlich durchzuführen. Wir werden Ihnen die Unterlagen in den nächsten Tagen zustellen.
Die schriftliche Abstimmung ist bis zum 18. März 2021 möglich.