19.04.2012
Leserbrief Neue Luzerner Zeitung
Leserbrief von R. Vonarburg und unsere Antwort darauf:
„Konkurrenzfähige Löhne sind unabdingbar“
Bei der Forderung nach Anpassung der Löhne des Staatspersonals, der Lehrpersonen und der Angestellten der öffentlichen Betriebe im Kanton Luzern geht es nicht ums Jammern. Es geht um Fragen der Lohngerechtigkeit und Konkurrenzfähigkeit. Bei den heutigen Löhnen der Arbeit-nehmenden besteht Handlungsbedarf, dies wird in Studien längst von wirtschaftsnahen Experten bestätigt. Der Regierungsrat formulierte es in der Botschaft zur Teilrevision des Personalrechts (B 190 vom 15. März 2011) so:
"Der Arbeitgeber Kanton Luzern weist gegenwärtig ein unterdurchschnittliches Lohnniveau auf. Gegenüber den anderen Kantonen beträgt der Unterschied rund vier Prozent... Zum Teil bestehen Probleme bei der Rekrutierung von aus-reichend qualifiziertem Personal. Zudem mehren sich die Zeichen für eine latente Unzufriedenheit der Mitarbeitenden wie der Führungsverantwortlichen mit den Löhnen."
Am meisten betroffen sind Lehrpersonen, Mitarbeitende in der Pflege und Fachkräfte in den Spitälern sowie in allen Be-reichen der Verwaltung bis hin zum obersten Kader.
Seit 1990 sind die Löhne in der Tat auch für die Angestellten des Kantons gestiegen. Die Lohnschere ist gegenüber der Privatwirtschaft und den anderen Kantonen dennoch zu Ungunsten der öffentlichen Angestellten Luzerns ausein-andergegangen. Es finden deswegen Abwanderungen in angrenzende Kantone und zu anderen vergleichbaren Arbeitgebern statt. Eine Anpassung der Löhne ist unabdingbar geworden!
Peter Dietschi, Präsident Lspv sowie der Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalorganisationen (ALP). |