Logo

Mitteilung aus der Verwaltung Kanton Luzern

Der Kanton Luzern führt per 01.01.2019 verschiedene Gesetzesänderungen ein.

Das Personalgesetz wird an das neue Pensionskassen Reglement angepasst.
Die vorzeitige Beendigung der Arbeitsverhältnisse wird neu geregelt und das Pensionsalter wird angepasst. PDF

Bestimmungen zur Gleitzeit und Jahresarbeitszeit, zur Zeiterfassung und zu den Arbeitszeitmodellen werden geändert.

Verordung zum Personalgesetz PVO

Dezember-Medienmitteilung zu Gesetzes- und Verordungsänderungen 2019

Eine Auswahl der wichtigsten Anpassungen PDF

Weiterempfehlen: